Netto-null 2040
Der Klimawandel betrifft die Schweiz als Alpenland besonders stark. Die Durchschnittstemperatur im Kanton Schwyz hat sich seit der vorindustriellen Zeit bereits um 2 Grad Celsius erhöht, was gemäss dem Bundesamt für Umwelt «häufigere Hitzewellen, trockene Sommer, häufigere und intensivere Starkniederschläge sowie schneearme Winter» bringt. Die Gletscher verlieren weiterhin an Masse und die Temperaturen der Schweizer Seen und Flüsse steigen an. Für den Kanton Schwyz mit seinem sensiblen Alpenraum sind die Auswirkungen enorm.
Jetzt handeln
Um die Klimakrise bewältigen zu können, braucht es klare Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen. Die Schwyzer Klimainitiative nimmt den Kanton Schwyz und seine Gemeinden in die Pflicht, diese Verantwortung zu übernehmen und vernünftige Rahmenbedingungen für Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen. Der Kanton wird verpflichtet, einen verbindlichen Aktionsplan auszuarbeiten und umzusetzen – so emittiert Schwyz ab 2040 netto-null Treibhausgase. Insbesondere soll der Kanton sich für die erforderliche erneuerbare Energiewende rüsten und in die Ausbildung von genügend Fachpersonal investieren. Die weiteren Massnahmen, welche zur Erreichung des verbindlichen Absenkpfads beitragen, sind so zu gestalten, dass sie sozial- und umweltverträglich sind, d.h. die ärmere Bevölkerung und die Natur nicht zusätzlich belasten. Durch gezielte Investitionen in die Technologie- und Innovationsförderung stärkt die Initiative zudem die lokale Wirtschaft, indem sie zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft.

Initiativtext
1 Der Kanton trifft Massnahmen und legt verbindliche Absenkpfade, Zwischenziele und Kontrollmechanismen fest, damit die Treibhausgasemissionen im Kanton spätestens ab 2040 netto-null sind.
2 Der Kanton sorgt in seinem Hoheitsgebiet für den Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen der Klimaerwärmung.
3 Die Massnahmen sind umwelt- sowie sozialverträglich auszugestalten und insgesamt auf eine Stärkung der Volkswirtschaft auszurichten. Im Bereich der erneuerbaren Energien schafft der Kanton Anreize für die Wirtschaft und trägt dafür Sorge, dass genügend Fachleute ausgebildet werden.
Übergangsbestimmung zu § 22a:
Tritt die entsprechende Gesetzgebung nach Annahme von § 22a nicht innerhalb von zwei Jahren in Kraft, so erlässt der Regierungsrat die nötigen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung von § 22a durch Verordnung.